Kurzzeit- und Verhinderungspflege - Entlastung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen kann eine große Herausforderung sein und mitunter sehr belastend werden. Pflegende Angehörige sind daher auf Entlastung angewiesen, um auch selbst einmal durchatmen und Kräfte sammeln zu können. Eine Möglichkeit der Entlastung bieten die sogenannte Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad I zu. Dabei handelt es sich um eine vorübergehende stationäre Pflege in einem Pflegeheim, einem Krankenhaus oder einer speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtung. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Kurzzeitpflege von 28 Tagen pro Jahr. In dieser Zeit haben pflegende Angehörige die Möglichkeit abzuschalten, in den Urlaub zu fahren oder sich anderweitig zu erholen. Der Pflegebedürftige selbst erhält eine umfassende Betreuung und Pflege durch professionelle Pflegekräfte.

Was ist Verhinderungspflege?

Der Pflegebedürftige hat auch einen Anspruch auf Verhinderungspflege von 28 Tagen jährlich, wenn der Pflegegrad schon mindestens ein halbes Jahr besteht. Verhinderungspflege ist eine zeitlich begrenzte Unterstützung in der häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegekräfte. Diese kann von pflegenden Angehörigen genutzt werden, wenn sie selbst durch Krankheit oder andere Gründe verhindert sind, sich um ihren Pflegebedürftigen zu kümmern. Während der Verhinderungspflege übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen.


Fazit

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bieten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine wichtige Möglichkeit der Entlastung. Wichtig ist jedoch, dass die Anträge frühzeitig gestellt werden und die Bedingungen des zuständigen Pflegeversicherungsträgers erfüllt werden. Sprechen Sie daher mit Ihrem Pflegeberater oder Ihrer Pflegeberaterin, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

Die Pflege

Das Seniorendomizil Hubertus legt großen Wert auf das Wohl seiner Bewohner und berücksichtigt dabei die Prinzipien der ganzheitlichen Pflege. Die Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse und Ressourcen jedes Bewohners abgestimmt. Die Mitarbeiter orientieren sich an Grundsätzen wie Aktivierung, Erhaltung der Lebensqualität, Vermeidung von Isolation und Linderung von Schmerzen. Dabei nutzen sie die neuesten Erkenntnisse der Gerontologie und beschäftigen qualifizierte Mitarbeiter.